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Allgemeine Mietbedingungen der MedienWG GmbH für Vermietung von Film-Produktionstechnik
§ 1 Anwendungsbereich
1) Die MedienWG GmbH, Schillerplatz 15, 01309 Dresden (im Folgenden „MedienWG") vermietet zu nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen -Film-Produktionstechnik gegen Entgelt.
(2) Nachstehende Allgemeine Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge von MedienWG über Film-Produktionstechnik im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichenden Mietbedingungen des Kunden wird widersprochen.
§ 2 Reservierung, persönliche Voraussetzungen, Vertragsschluss
(1) Die Leistungsbeschreibungen von MedienWG stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Eine Reservierung ist nur durch Unternehmer (§ 14 BGB), nicht aber durch Verbraucher (§ 13 BGB), zulässig. Der Kunde versichert bei Reservierung, Unternehmer zu sein. Hinzukommend versichert der Kunde, über eine nachweisbare fachspezifische Ausbildung (z.B. Ausbildung, Referenzen oder Studium) oder sonstige Qualifikation zum professionellen Einsatz der Mietsache verfügen. MedienWG ist berechtigt Nachweise über die Qualifikation des Kunden zu verlangen.
(3) Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden per Email, Fax oder Telefon und Annahme seitens MedienWG in mindestens Textform (z.B. Email oder Fax) zustande.
(4) Mündliche Nebenabreden und Zusagen zu Verfügbarkeit und Mietbedingungen sind nur verbindlich, wenn diese in mindestens Textform seitens MedienWG bestätigt werden. Die Mitarbeiter von MedienWG sind zu mündlichen Nebenabreden nicht berechtigt und bedürfen hierfür stets der Bestätigung durch die Geschäftsführung.
§ 3 Mietsache und Mietzeit
(1) Mietsache und Mietzeit sind in der Reservierung des Kunden verbindlich festgelegt. MedienWG behält sich vor, die Mietsache durch einen gleichwertigen Mietgegenstand zu ersetzen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und die Ersetzung deshalb für den Kunden unzumutbar ist. Der Tag der Bereitstellung der Mietsache und der Tag der Rückgabe sind von der Mietzeit eingeschlossen. Eine Mietzeit von mehr als 4 Wochen ist ausgeschlossen. Jede Änderung oder Verlängerung der Mietzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Eine Verlängerung muss rechtzeitig vor Beendigung der Mietzeit vereinbart werden.
(2) Da MedienWG sensible (elektronische) Film-Produktionstechnik (z.B.: Kamera-, Ton- und Lichttechnik) vermietet (nachfolgend „Mietsache"), sind zum Schutz der Mietsache und zur Gewährleistung ihrer Funktionstüchtigkeit vom Kunden vorab Informationen zu deren konkret geplanten Einsatz mitzuteilen. Ist eine Verwendung der Mietsache mit anderen Geräten, welche nicht von MedienWG stammen, vorgesehen, ist vom Kunden hierauf vorab hinzuweisen. Die Mietsache darf nur zu dem im Mietvertrag genannten Zweck verwendet werden.
(3) Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MedienWG darf der Kunde die Mietsache nicht an einen anderen als im Mietvertrag genannten Ort verbringen oder auf andere Weise als vereinbart nutzen oder Dritten zur Nutzung überlassen.
§ 4 Mietzins
Als Mietzins gelten die von uns auf Anfrage übermittelten Preise im Zeitpunkt der Reservierung durch den Kunden. Die genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.
§ 5 Übergabe der Mietsache, Abholung
(1) Die Mietsache wird am Sitz von MedienWG übergeben (Erfüllungsort), soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Grund gesonderter individueller Vereinbarung wird die Mietsache auf Kosten und Gefahr des Kunden an einen anderen Ort versendet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt bei der MedienWG abzuholen. Verzögert sich die Abholung der Mietsache aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Die entstehenden Kosten für die Bereitstellung trägt der Kunde.
(3) Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel der Mietsache MedienWG unverzüglich mitzuteilen. Erhebt der Kunde keine Einwände gegen den Zustand der Mietsache, gilt diese als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Satz 1 gilt entsprechend, soweit Mängel der Mietsache zu einem späteren Zeitpunkt auftreten.
§ 6 Kaution
Soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Kunde für die Mietsache eine Kaution. Die Höhe der Kaution wird von MedienWG nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes festgelegt. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache in voller Höhe zurückgezahlt. MedienWG ist jedoch berechtigt, etwaig ausstehende Mietzahlungen, Schadenersatz und sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu verrechnen.
§ 7 Kündigung
(1) Die Mietsache wird grundsätzlich für die im Mietvertrag bestimmte Vertragsdauer überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist vor und während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MedienWG insbesondere vor, wenn
a) der Kunde die Miete im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit seiner Zahlung für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät;
b) der Kunde die Mietsache abredewidrig an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt;
c) der Kunde die Mietsache abredewidrig auf eine andere als die vereinbarte Art nutzt oder
d) der Kunde die Mietsache ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MedienWG einem Dritten überlässt;
(3) Wird der Mietvertrag - gleich aus welchem Grund und durch welche Partei - fristlos gekündigt, hat der Kunde die Mietsache unverzüglich an MedienWG zurückzugeben.
§ 8 Rückgabe
(1) Der Kunde hat die Mietsache am Sitz von MedienWG zurückzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Gibt der Kunde die Mietsache abredewidrig nicht am Sitz von MedienWG zurück, so hat der Kunde die durch die Rückgabe an dem anderen Ort für MedienWG entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(2) § 545 BGB findet keine Anwendung.
(3) Der Kunde hat die Mietsache an MedienWG in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand der Mietsache bei der Übergabe zu Vertragsbeginn unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rückgabeverpflichtung umfasst auch etwaige Transportverpackung, Bedienungsanleitungen, Kabel und sonstiges Zubehör.
(4) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe der Mietsache innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur vollständigen Rückgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung entsprechend des vereinbarten Mietzinses. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass MedienWG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von MedienWG bleiben unberührt.
(5) Bei Rückgabe der Mietsache in nicht vertragsgemäßem Zustand haftet der Kunde für die Dauer der Reparatur auch für den Mietzinsausfall von MedienWG in Höhe der vereinbarten Tagesmiete. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass MedienWG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von MedienWG bleiben unberührt.
§ 9 Miete
(1) Soweit die Höhe der Miete (Mietzins) nicht im Mietvertrag festgelegt ist, gilt der in der jeweils bei Vertragsschluss von MedienWG mit der Reservierungsbestätigung übermittelte Mietzins als vereinbart.
(2) Etwaige Zusatzleistungen wie Installation, Einweisung, Montage sind vom Mietzins nicht umfasst. Sind Zusatzleistungen vereinbart, die Höhe des Entgeltes jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
(3) Hat der Kunde die Mietsache reserviert, holt er die Mietsache jedoch nicht oder nicht zum vereinbarten Termin ab, entfällt deshalb nicht seine Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete. MedienWG ist berechtigt, die Mietsache einen Tag nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte zu vermieten. Der durch die anderweitige Vermietung erzielte Mietzins wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.
(4) Der Kunde trägt die Kosten für die während der Dauer der Mietzeit anfallenden notwendigen Reparaturen mit Ausnahme der Reparaturen, die infolge normaler Abnutzung oder nachweislich vorbestehender Mängel der Mietsache erforderlich sind. Die Beweislast dafür, dass eine normale Abnutzung oder vorbestehende Mängel im Sinne vorstehenden Satzes vorlagen, trägt der Kunde.
(5) Reparaturen dürfen ausschließlich durch MedienWG oder von MedienWG beauftragte Dritte durchgeführt werden, es sei denn, MedienWG gestattet dem Kunden zuvor schriftlich, die Reparatur selbst oder durch einen Dritten ausführen zu lassen.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall gilt für die Zahlung des Mietzinses das Folgende:
a) Der Mietzins ist grundsätzlich im Voraus bei Abholung der Mietsache zur Zahlung fällig.
b) Bei einer Reservierung mehr als sechs Monate im Voraus erfolgt die verbindliche Annahme des Angebots des Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Überweisung eines Abschlages im Voraus. Die Höhe des Abschlages wird von MedienWG nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Dauer der Mietzeit festgelegt und dem Kunden in Textform mitgeteilt.
(2) Ist im Einzelfall (z.B.: im Falle einer nachträglichen einvernehmlichen Verlängerung der Mietzeit) eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart, so sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
§ 11 Nebenpflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln, insbesondere vor Überbeanspruchung zu schützen sowie für Wartung und Pflege der Mietsache Sorge zu tragen. Etwaige Gefahrerhöhungen (z.B. Stunts, Rennveranstaltungen jeglicher Art, unter Tage, unter Wasser, im Hochgebirge, während der Expedition, Safaris jedweder Art, während Spezialaufnahmen aus der Luft, wie z.B. Einsatz im Fesselballon, Hubschrauber) sind MedienWG vor Nutzung der Mietsache mitzuteilen. Vom Kunden vorgenommene Einstellungen (z.B. Menü-Einstellungen von Kameras) sind vor Rückgabe auf den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen. Speichermedien, welche dem Kunden leer zur Nutzung überlassen wurden, müssen vom Kunden vor Rückgabe gelöscht werden.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MedienWG Veränderungen an der Mietsache, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von MedienWG oder vom Hersteller angebracht wurden, zu entfernen.
(3) Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von MedienWG einem Dritten keinerlei Rechte an der Mietsache einräumen, noch darf er Rechte aus diesem Vertrag Dritten übertragen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, hat der Kunde dies MedienWG unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum von MedienWG hinzuweisen.
(5) Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes der Mietsache ein Mangel, muss der Kunde diesen Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung MedienWG in Textform mitteilen.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MedienWG an Dritte abtreten.
§ 13 Haftung
(1) MedienWG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet MedienWG gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht, z.B. Überlassung der Mietsache) haftet MedienWG jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
d) Befindet sich MedienWG mit seiner Leistung in Verzug, so haftet MedienWG wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(2) Soweit die Haftung von MedienWG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MedienWG.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 14 Besichtigungs- und Untersuchungsrechte
MedienWG ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden jederzeit berechtigt, die Mietsache zu besichtigen und zu untersuchen. Der Kunde hat MedienWG bei der Besichtigung und Untersuchung zu unterstützen. MedienWG trägt eventuelle Kosten der Besichtigung und Untersuchung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Allgemeinen Mietbedingungen und Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus und im Zusammenhang mit dem diesen Allgemeinen Mietbedingungen zugrunde liegendem Vertrag ist Dresden. Für Anträge und Klagen von MedienWG gegenüber dem Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand des Kunden.
Stand: September 2011
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Die Filmagentur GmbH
Filmtechnik Dresden.de
Schillerplatz 15, 01309Â Dresden
Tel:Â 0351 41892120
Fax: 0351 41892129
